
Die Akupunktur ist eine jahrtausendealte Heilmethode, die in der Traditionellen chinesischen Medizin (TCM) ihren Ursprung hat. In den letzten Jahren erfreut sie sich in Deutschland und weltweit wachsender Beliebtheit, da immer mehr Menschen nach alternativen Ansätzen zur Gesundheitsversorgung suchen.
Doch wie kannst du als interessierter Heilberufler die Kunst der Akupunktur erlernen und sie in der eigenen Praxis anbieten? Dieser Blogartikel gibt dir einen Überblick über die Weiterbildung Akupunktur und wie Akupunktur bei Ärzten praktiziert und abgerechnet werden kann.
Weiterbildung Akupunktur
Die Weiterbildung in der Akupunktur erfordert in der Regel eine Approbation als Arzt und die Erlangung der entsprechenden Zusatzqualifikation. Doch in einigen Bundesländern wie Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben auch medizinische Heilberufe mit entsprechender Qualifikation, wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Heilpraktiker, die Möglichkeit, die Akupunktur über spezielle Ausbildungen und Zertifizierungsprogramme zu erlernen und anzubieten.
Beim Erlernen der Akupunktur handelt es sich um eine Weiterbildung, nicht um eine Fortbildung. Den Unterschied zwischen Fort- und Weiterbildung findest du in unserem entsprechenden Blog-Artikel erklärt.

Die Ausbildung erstreckt sich über mehrere hundert Stunden und beinhaltet sowohl theoretische Grundlagen als auch intensive praktische Übungen. In den Kursen erlernt man nicht nur die Theorie der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM), sondern auch die Techniken der Akupunktur. Die praktische Erfahrung ist entscheidend, da die richtige Platzierung der Nadeln und die Auswahl der Akupunkturpunkte für den Erfolg der Behandlung von großer Bedeutung sind.
Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland
Die Akupunktur ist in Deutschland als Kassenleistung für bestimmte Indikationen zugelassen, das heißt die Kosten werden der versicherten Person erstattet. Nach dem Beschluss vom 19. September 2006 hat G-BA die Akupunktur für folgende Indikationen zugelassen:
- Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens sechs Monaten bestehen und gegebenenfalls nicht segmental bis maximal zum Kniegelenk ausstrahlen (pseudoradikulärer Schmerz) und
- chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose, die seit mindestens sechs Monaten bestehen, anerkannt.
Achtung! Wie bei dem meisten zusätzlichen angebotenen Leistungen, ist die Erbringung und Abrechnung von Akupunkturleistungen als Vertragsarzt erst gestattet, nachdem die Genehmigung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung erteilt wurde!
Finde jetzt passende Kurse zu Weiterbildungen in Akupunktur auf DocSkills!
Hinweis: Die Genehmigung zur Erbringung von Akupunkturleistungen kann von der Kassenärztlichen Vereinigung in deinem Bundesland abhängen, und die Indikationen für die Akupunktur können sich je nach den aktuellen Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses ändern. Stelle sicher, dass du die aktuellen Vorschriften und Anforderungen in deinem Zuständigkeitsbereich überprüfst, um in diesem Bereich erfolgreich zu praktizieren.
Quellen:
